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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 4/15 (BFH)
§§: AO § 174 Abs. 4 Satz 1, EStG § 3 Nr. 66
Schlagwörter Widerstreitende Steuerfestsetzung, Irrtum, Fehler, Restschuldbefreiung, Insolvenz, Sanierungsgewinn
Rechtsfrage: Betrifft § 174 Abs. 4 Satz 1 AO nur Fälle, bei denen die einzige Ursache der Fehlerhaftigkeit die unzutreffende materiell-rechtliche Würdigung darstellt, oder muss § 174 Abs. 4 Satz 1 AO sowohl vom Gesetzeswortlaut als auch vom Sinn und Zweck der Vorschrift zumindest auch solche Fälle erfassen, bei denen unstreitig zudem lediglich irrtümlich und nicht willkürlich (vorsätzlich) das Vorliegen einer Korrekturbefugnis angenommen wurde? Ist der durch die Restschuldbefreiung, die im Anschluss an ein Verbraucherinsolvenzverfahren eingetreten ist, entstandene Befreiungsgewinn als steuerfreier Sanierungsgewinn i.S. des § 3 Nr. 66 EStG a.F. anzusehen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 21.10.2014
Vorinstanz/AZ: 5 K 4719/10
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 17 28
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 13.12.2016
Erledigungs-Az: X R 4/15
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 28 60