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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 16/18 (BFH) |
§§: | AO § 249, AO § 309, AO § 5, ErbStG § 20 Abs. 3, BGB § 2059 |
Schlagwörter | Vollstreckung, Erbschaftsteuer, Ermessen, Haftung, Nachlass |
Rechtsfrage: | Muss die Finanzbehörde bei der Beitreibung der Erbschaftsteuer im Rahmen der pflichtgemäßen Ermessensausübung berücksichtigen, dass das sonstige Vermögen eines Miterben einer Erbengemeinschaft weit unter der Höhe der Erbschaftsteuer liegt und deshalb von der Vollstreckung der Steuerschuld bei diesem Miterben absehen und die Beitreibung im Rahmen der Haftung des ungeteilten Nachlasses betreiben? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 21.02.2018 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 1144/17 AO |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 18 04 34 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 04.06.2019 |
Erledigungs-Az: | VII R 16/18 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 19 13 65 |