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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 40/14 (BFH) |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, EStG § 21 |
Schlagwörter | Werbungskosten, Schuldzinsen, Schuldentilgung, Veräußerung, Vermietung und Verpachtung |
Rechtsfrage: | Abzug nachträglicher Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung im Falle der nicht steuerbaren Veräußerung einer Immobilie - Hier zur Frage nach der Reichweite des Schuldentilgungsgebots bei Immobilienfinanzierungen mit Abtretungen von Lebensversicherungen: Mindert ein Rückkaufswert einer auch nach der Immobilienveräußerung weiterlaufenden Lebensversicherung in diesem Zusammenhang die Abzugsmöglichkeit von den nachträglichen Schuldzinsen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 22.10.2014 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 3245/13 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2015 S. 108 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 33 66 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 16.09.2015 |
Erledigungs-Az: | IX R 40/14 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 15 28 95 |