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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 24/05
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5, EStG § 12
Schlagwörter Doppelte Haushaltsführung, Wohnung, Notwendigkeit, Angemessenheit
Rechtsfrage: Notwendiger Mehraufwand der Unterkunftskosten bei doppelter Haushaltsführung. Ist bei einer Einzelperson eine ca. 60 qm große Wohnung am Beschäftigungsort angemessen? Kann der Kläger als Geschäftsführer einer Bank den darüber hinausgehenden Mehraufwand für eine Drei-Zimmer-Wohnung mit einer Gesamtwohnfläche von ca. 94 qm, die von ihm nach den Vorstellungen des Arbeitgebers auch für berufliche Besprechungen und zur Repräsentation genutzt wird, nur dann als beruflich veranlasste Erwerbsaufwendungen abziehen, wenn die steuerliche Anerkennung eines häuslichen Arbeitszimmers gegeben ist? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 17.02.2004
Vorinstanz/AZ: 17 K 6386/02 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 46 34
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 09.08.2007
Erledigungs-Az: VI R 24/05 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 00 96