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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 80/96
§§: ErbStG § 3 Abs. 1 Nr. 4, FGO § 76
Schlagwörter Kommanditist, Versorgungszusage, Witwenrente, Kapitalwert, Erbschaftsteuer, Sachaufklärungspflicht, Gericht
Rechtsfrage: Unterliegen die Rentenbezüge der Witwe eines Kommanditisten, die sie aufgrund Gesellschaftsvertrags nach dessen Tod erhält, deshalb der Erbschaftsteuer, weil die die Rente begründenden gesellschaftsvertraglichen Vereinbarungen einer einheitlichen Versorgung aller Gesellschafter und deren Witwen nur aufgrund der Kommanditistenstellung des Erblassers und nicht wegen seiner Arbeitnehmerstellung getroffen worden sind? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 26.09.1996
Vorinstanz/AZ: 3 K 1891/95 Erb
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 15.07.1998
Erledigungs-Az: II R 80/96 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 98 52 16