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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 44/11 (BFH)
§§: EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 19 a
Schlagwörter Genussrecht, Ausschüttung, Arbeitsverhältnis, Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, Einkünfte aus Kapitalvermögen
Rechtsfrage: Handelt es sich bei Ausschüttungen aus Genussrechten um Einnahmen aus Kapitalvermögen oder um Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit, wenn wesentliche Elemente der Kapitalüberlassung nur vor dem Hintergrund des bestehenden Arbeitsverhältnisses denkbar sind, weil nur aktive Arbeitnehmer die Genussrechte zeichnen können, diese die Möglichkeit zur aktiven Gestaltung des Arbeitslohns eröffnen und die Ausgestaltung der Genussrechtsbedingungen nicht mit am Kapitalmarkt angebotenen Anlagen vergleichbar ist (unbestimmter Zinsanspruch, Vereinnahmung von am Kapitalmarkt nicht erzielbaren Renditen)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 21.09.2011
Vorinstanz/AZ: 12 K 2152/09
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 02 49
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 21.10.2014
Erledigungs-Az: VIII R 44/11
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 33 34