
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
- über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
- umfangreiche Gesetzessammlung
- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
- viele weitere wertvolle Praxishilfen
Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 2/04 |
§§: | ErbStG § 2 Abs. 1 Nr. 3, ErbStG § 16 Abs. 2, ErbStG § 19, EG Art. 56, EG Art. 43 |
Schlagwörter | Erbschaftsteuer, Beschränkte Steuerpflicht, Inlandsvermögen, Diskriminierung, Niederlassungsfreiheit, EG, Gemeinschaftsrecht, Gleichheit |
Rechtsfrage: | Verletzt die beschränkte Erbschaftsteuerpflicht das Europäische Gemeinschaftsrecht? Verstößt die unterschiedliche Behandlung der nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG beschränkt Steuerpflichtigen (Erbe und Erblasser keine Inländer; Nachlass Inlandsvermögen) zu den nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 ErbStG unbeschränkt Steuerpflichtigen durch die Gewährung eines nach § 16 Abs. 2 ErbStG niedrigeren Freibetrags (hier: Freibetrag in Höhe von 2.000 DM statt eines Freibetrags nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG in Höhe von 400.000 DM) gegen das Gemeinschaftsrecht und zwar gegen das Diskriminierungsverbot, die Niederlassungs- und Kapitalverkehrsfreiheit? Müsste somit jedem EU-Bürger der gleiche Freibetrag nach § 16 Abs. 1 ErbStG zugebilligt werden, unabhängig davon, in welchem Mitgliedsstaat er seinen Wohnsitz hat? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 05.11.2003 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 4790/01 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 08 97 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 30.12.2004 |
Erledigungs-Az: | II R 2/04 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unzulässig |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 18 50 |