Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 2/19 (BFH)
§§: EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a, EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, EStG § 32 Abs. 4 Satz 3
Schlagwörter Kindergeld, Ausbildungsabschnitt, Berufsausbildung, Berufstätigkeit
Rechtsfrage: Mehraktige Ausbildungsmaßnahme und Kindergeld: 1. Liegt der notwendige zeitliche Zusammenhang zwischen Ausbildungsabschnitten nicht mehr vor, wenn die Berufsausbildung im Januar 2014 beendet wurde und der weitere Ausbildungsabschnitt erst im September 2015 aufgenommen wurde? - 2. Ist hier eine berufsbegleitende Weiterbildung anzunehmen, da das Kind nach Abschluss seiner ersten Ausbildung u.a. während seiner weiteren Ausbildung vollzeitig berufstätig war? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 13.12.2018
Vorinstanz/AZ: 11 K 155/18
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 19 16 05
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 09.09.2020
Erledigungs-Az: III R 2/19
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 21 02 78