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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 22/20 (BFH) |
§§: | ErbStG § 13 a Abs. 1, ErbStG § 13 a Abs. 2, AO § 128 |
Schlagwörter | Schenkungsteuer, Steuerbescheid, Umdeutung, Stimmrecht, Nießbrauch |
Rechtsfrage: | 1. Kann ein fehlerhafter Änderungsbescheid nach § 128 AO in einen materiell rechtswidrigen Erstbescheid umgedeutet werden? - 2. Ist der durch Umdeutung gewonnene Bescheid auf das gleiche Ziel gerichtet, wenn die Finanzbehörde mit dem umgedeuteten Bescheid einen anderen Steuerschuldner (Gesamtschuldner) in Anspruch nehmen wollte? - 3. Kann das mit einem Kommanditanteil verbundene Stimmrecht einem Nießbraucher so umfassend zugeordnet werden, dass der Kommanditist selbst - auch im Fall von Grundlagenbeschlüssen - von der Ausübung des Stimmrechts ausgeschlossen ist? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 08.11.2023 |
Erledigungs-Az: | II R 22/20 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 24 03 95 |