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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 22/97
§§: EStG § 2 Abs. 1 Nr. 6, EStG § 9 Abs. 1 Nr. 1
Schlagwörter Schuldzinsen, Ehegatten, Drittaufwand
Rechtsfrage: Vom Ehemann als Darlehensnehmer für zwei seiner Frau allein gehörende Mietwohngrundstücke geschuldete und bezahlte Schuldzinsen sowie die von ihm übernommenen Kosten der Darlehenssicherung keine bei den Vermietungseinkünften der Ehefrau abziehbaren Werbungskosten (Drittaufwand)? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 29.01.1997
Vorinstanz/AZ: 10 K 191/96
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 04.09.2000
Erledigungs-Az: IX R 22/97
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 01 01 21