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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 4/21 (BFH) |
§§: | AO § 227, EStG § 68 Abs. 1, AO § 90 |
Schlagwörter | Kindergeld, Erlass, Sachliche Unbilligkeit, Mitwirkungspflicht, Vordruck |
Rechtsfrage: | Liegt eine Verletzung von Mitwirkungspflichten vor, wodurch ein Billigkeitserlass ausscheidet? War der Antragsvordruck für volljährige Kinder vollständig und richtig ausgefüllt? Sieht der Vordruck die Konstellation "Elternzeit während einer ruhenden Ausbildung" vor? Ist eine fehlerhafte und missverständliche Gestaltung des Vordrucks erkennbar? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 23.09.2020 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 2800/18 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 21 09 66 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 07.04.2022 |
Erledigungs-Az: | III R 4/21 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils - Abweisung der Klage |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 22 13 27 |