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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-677/18 (EuGH)
§§: DVO (EU) 2017/1167, KN Kap. 90 Anm. 2 Buchst. b, KN Unterpos. 6212 1090, KN Unterpos. 9021 1010, KN Kap. 62, EUV Art. 4 Abs. 3, KN Pos. 9021, KN Pos. 6212
Schlagwörter EG, EU, Zoll, Tarifierung, Einreihung, Mastektomie-Büstenhalter, Zollkodex, Zubehör, Prothese, Großbritannien
Rechtsfrage: 1. Haben der Ausschuss für den Zollkodex und/oder die Europäische Kommission die Mastektomie-Büstenhalter (MBH) offensichtlich zu Unrecht eingereiht: - a) in Kapitel 62 der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union in die Tarifposition 6212, die ausdrücklich "Büstenhalter" einschließt, und den KN-Code 6212 1090, anstatt - b) in Kapitel 90 in die Tarifposition 9021 und den KN-Code 9021 1010 als Zubehör zu Prothesen und anderen Waren der Prothetik i.S. der Anmerkung 2 Buchst. b zu Kapitel 90 der KN? - 2. Schränkt die Durchführungsverordnung (EU) 2017/1167 der Kommission vom 26.6.2017 (DVO) in rechtswidriger Weise den Geltungsbereich der Einreihung als Zubehör zu Prothesen und anderen Waren der Prothetik in Tarifposition 9021 und Anmerkung 2 Buchst. b zu Kapitel 90 der KN ein und überschreitet dadurch die Befugnisse der Europäischen Kommission (ultra vires)? - 3. Stellt die DVO einen Verstoß gegen den Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit nach Art. 4 Abs. 3 EUV dar im Hinblick darauf, dass: - a) die Europäische Kommission die Entscheidungen nationaler Gerichte respektieren, aber auch die einheitliche und korrekte Anwendung des Zollkodex und der KN fördern muss; - b) der Supreme Court des Vereinigten Königreichs zu dem einstimmigen Ergebnis gekommen ist, dass die MBH richtigerweise in Kapitel 90 der KN in Tarifposition 9021 einzureihen sind; und - c) die Entscheidung des Supreme Court der Europäischen Kommission vorgelegt und von ihr zusammen mit einer Zusammenfassung der Begründung des Supreme Court allen Mitgliedstaaten der Union überlassen worden ist?
Vorinstanz: First-tier Tribunal (Tax Chamber) (Vereinigtes Königreich)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2019 Nr. C 25 S. 25
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 19.12.2019
Erledigungs-Az: Rs C-677/18
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 20 01 58