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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 10/21 (BFH)
§§: EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, EStG § 15 Abs. 2 Satz 1, EStG § 15 Abs. 3 Nr. 1, GewStG § 2 Abs. 1
Schlagwörter Gewerbebetrieb, Vermögensverwaltung, Darlehensforderung, Einziehung, Beteiligungseinkünfte, Abfärbetheorie
Rechtsfrage: Überschreitet die Klägerin mit dem im Streitfall nachhaltig und umfangreich betriebenen Erwerb und der Einziehung zahlungsgestörter Forderungen gegenüber insolvenzbedrohten Schuldnern den Rahmen privater Vermögensverwaltung? Liegt in der Zurechnung gewerblicher Beteiligungseinkünfte in Höhe von 0 EUR ein zur Abfärbung führender Bezug im Sinne von § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 11.03.2021
Vorinstanz/AZ: 6 K 6322/17
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 24 02 85
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 30.11.2023
Erledigungs-Az: IV R 10/21
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 24 00 83