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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | II R 20/22 (BFH) |
| §§: | ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1, ErbStG § 12 Abs. 1, BewG § 15 Abs. 1 |
| Schlagwörter | Gemischte Schenkung, Marktüblichkeit, Zinssatz, Darlehen |
| Rechtsfrage: | Ist eine gemischte Schenkung i.S. von § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG anzunehmen, wenn Angehörige einen mündlichen Darlehensvertrag mit einem Zinssatz in Höhe von 1% im Jahre 2012 bzw. 2014 vereinbart haben? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | FG Mecklenburg-Vorpommern |
| Vorinstanz/Datum: | 27.04.2022 |
| Vorinstanz/AZ: | 3 K 273/20 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 22 17 14 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 31.07.2024 |
| Erledigungs-Az: | II R 20/22 |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 24 18 30 |