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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | X R 8/10 (BFH) | 
| §§: | EStG § 5 Abs. 1, HGB § 249 Abs. 1 Satz 1, AO § 162 | 
| Schlagwörter | Versicherungsvertreter, Rückstellung, Erfüllungsrückstand, Nachbetreuung | 
| Rechtsfrage: | Rückstellung eines Versicherungsvertreters für Nachbetreuungskosten: Kann ein Versicherungsvertreter aufgrund der Verpflichtung zur Pflege von Versicherungsverträgen, für die er nur - einmalige - Abschlussprovisionen erhalten hat, Rückstellungen wegen Erfüllungsrückstands bilden? - Revision Finanzamt: Stellt die Nachbetreuung laufender Versicherungsverträge für den Versicherungsvertreter keine wirtschaftlich wesentliche Verpflichtung dar? - Revision Kläger: Ist der Höhe nach ein Nachbetreuungsaufwand von zwei Stunden je Wirtschaftsjahr und Vertrag gerechtfertigt? Erforderliche Einholung eines Sachverständigengutachtens? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger | 
| Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz | 
| Vorinstanz/Datum: | 25.02.2010 | 
| Vorinstanz/AZ: | 6 K 1571/07 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 19 82 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 19.07.2011 | 
| Erledigungs-Az: | X R 8/10 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 36 44 |