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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 82/02 |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5, BewG § 1 |
Schlagwörter | Doppelte Haushaltsführung, Alleinstehender, Hausstand, Wohnung |
Rechtsfrage: | Auslegung des Wohnungsbegriffs bei doppelter Haushaltsführung eines Alleinstehenden. Erfordert der Begriff "eigener Hausstand", dass nach der heutigen Verkehrsauffassung neben einer Küche oder Kochgelegenheit auch eine eigene Sanitäreinheit mit Bad oder Dusche und Toilette vorhanden ist und somit die Unterkunft den bewertungsrechtlichen Kriterien einer Wohnung entsprechen muss? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 21.08.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 3262/00 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2003 S. 77 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 09 63 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 14.10.2004 |
Erledigungs-Az: | VI R 82/02 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 41 15 |