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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 38/10 (BFH) |
§§: | AO § 181 Abs. 5, AO § 171 Abs. 3, EStG § 10 d Abs. 4 |
Schlagwörter | Verlustvortrag, Verlustfeststellung, Antrag, Verjährung, Feststellungsverjährung |
Rechtsfrage: | Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags: 1. Ist ein Antrag auf gesonderte Verlustfeststellung ein "Antrag" i.S. des § 171 Abs. 3 AO? - 2. Auslegung des Begriff "von Bedeutung" i.S. des § 181 Abs. 5 AO? Ist eine gesonderte Verlustfeststellung auch nach deren Verjährung ohne weiteres (zeitlich unbegrenzt) möglich, solange die entsprechenden Verluste bisher tatsächlich noch nicht berücksichtigt wurden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 20.07.2010 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 2868/08 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2010 S. 1889 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 30 86 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 29.06.2011 |
Erledigungs-Az: | IX R 38/10 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 25 87 |