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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-36/16 (EuGH)
§§: Richtlinie 2006/112/EG Art. 2 Abs. 1 Buchst. a, Richtlinie 2006/112/EG Art. 14 Abs. 1
Schlagwörter EG, EU, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Grundstück, Steuerschuld, Lieferung, Übertragung
Rechtsfrage: Stellt die Übertragung des Eigentums an einem Grundstück (einer Sache) durch den Mehrwertsteuerpflichtigen auf: a) den Fiskus - als Ausgleich für Steuerrückstände bei Steuern, die dem Staatshaushalt zugutekommen, oder b) die Gemeinde, den Kreis oder die Woiwodschaft - als Ausgleich für Steuerrückstände bei Steuern, die deren Haushalten zugutekommen, was zum Erlöschen der Steuerschuld führt, eine steuerpflichtige Handlung (Lieferung von Gegenständen) i.S. von Art. 2 Abs. 1 Buchst. a und Art. 14 Abs. 1 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem dar?
Vorinstanz: Naczelny Sad Administracyjny (Polen)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2016 Nr. C 145 S. 17
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 11.05.2017
Erledigungs-Az: Rs C-36/16
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 17 08 34