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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 41/13 (BFH) |
§§: | GewStG 1999 § 8 Nr. 3 |
Schlagwörter | Gewerbesteuer, Hinzurechnung, Stille Beteiligung, Gewinnanteil, Verzinsung |
Rechtsfrage: | Sind dem Gewinn einer GmbH für gewerbesteuerliche Zwecke gemäß § 8 Nr. 3 GewStG 1999 auch gewinnunabhängige Vergütungen, die neben einem gewinnabhängigen Entgelt an den stillen Gesellschafter gezahlt werden, hinzuzurechnen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Sächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 24.04.2013 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 1668/09 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 13 29 28 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 21.05.2014 |
Erledigungs-Az: | I R 41/13 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 14 30 12 |