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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 112/04
§§: AO 1977 § 9
Schlagwörter Gewöhnlicher Aufenthalt, Wohnsitz, Ausland, Inland
Rechtsfrage: Gewöhnlicher Aufenthalt trotz mehr als sechsmonatigen Aufenthaltes im Ausland: Ist ein durch ein MBA-Studium in den USA verursachter zweijähriger (teilweise unterbrochener) Aufenthalt im Ausland dazu geeignet, einen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland auszuschließen? Lässt sich aus der Regelung in § 9 Satz 2 AO 1977 auch schließen, dass ein mehr als sechsmonatiger Auslandsaufenthalt stets und von Beginn an den gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland begründet? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 18.05.2004
Vorinstanz/AZ: 11 K 1996/02
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 22 75
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 27.04.2005
Erledigungs-Az: I R 112/04 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 40 21