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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 18/00 |
§§: | EStG § 4 Abs 1, EStG § 4 Abs 3 |
Schlagwörter | Bestandsvergleich, Wahlrecht, Gewinnermittlungsart |
Rechtsfrage: | Kann der Stpfl. im Streitjahr seinen Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich ermitteln oder hat er durch die mit der ESt-Erklärung vorgelegte Überschussrechnung sein Wahlrecht zu Gunsten dieser Gewinnermittlungsart wirksam ausgeübt? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 06.10.1999 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 310/91 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 59 30 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 09.11.2000 |
Erledigungs-Az: | IV R 18/00 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 01 04 16 |