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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 31/19 (BFH)
§§: EStG § 21, EStDV § 82 b
Schlagwörter Werbungskosten, Vermietung und Verpachtung, Erhaltungsaufwand, Erbe, Verteilung, Tod
Rechtsfrage: Sind nicht verbrauchte Erhaltungsaufwendungen i.S. von § 82 b EStDV in einer Summe beim Erblasser in dessen Todesjahr (entgegen R 21.1 Abs. 6 EStR 2012) abzuziehen oder wird die Verteilung nach § 82 b EStDV beim Erben fortgeführt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 11.10.2019
Vorinstanz/AZ: 10 K 3350/18 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 19 20 03
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 10.11.2020
Erledigungs-Az: IX R 31/19
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 21 06 06