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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 35/13 (BFH) |
§§: | EStG § 32 d Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 Buchst. a, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 6, GG Art. 2 |
Schlagwörter | Abgeltung, Darlehen, Nahestehende Person, Angehörige, Fremdvergleich, Verfassung |
Rechtsfrage: | Sind "einander nahe stehende Personen" i.S. des § 32 d Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 Buchst. a EStG 2009 immer solche "Angehörige" i.S. des § 15 AO? Ist § 32 d Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 Buchst. a EStG 2009 verfassungsgemäß dahingehend zu verstehen, dass ein Nahestehen von Angehörigen nur dann angenommen werden kann, wenn die Vertragsbeziehungen keinem Fremdvergleich entsprechen? Verstoß der Vorschrift gegen Art. 3 Abs. 1, 6 und 2 GG? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 16.04.2013 |
Vorinstanz/AZ: | 8 K 3100/11 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 13 26 44 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 29.04.2014 |
Erledigungs-Az: | VIII R 35/13 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 14 21 86 |