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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 24/18 (BFH)
§§: EStG § 34 Abs. 1, EStG § 34 Abs. 2 Nr. 4, EStG § 93 Abs. 3, EStG § 22 Nr. 5
Schlagwörter Kapitalabfindung, Kleinbetrag, Rente, Mehrjährige Tätigkeit, Ermäßigter Steuersatz, Einmalzahlung
Rechtsfrage: Ist die Kapitalabfindung einer Riester-Kleinbetragsrente i.S. des § 93 Abs. 3 EStG gemäß § 34 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 4 EStG ermäßigt zu besteuern, wenn die Vertragsparteien nachträglich einvernehmlich eine Kapitalauszahlung anstelle einer Rente vereinbaren? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 11.07.2018
Vorinstanz/AZ: 5 K 1130/17
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 18 20 42
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 11.06.2019
Erledigungs-Az: X R 24/18 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 19 15 75