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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 18/20 (BFH) |
§§: | UStG § 1 Abs. 1 a, UStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1, RL 2006/112/EG Art. 19 |
Schlagwörter | Geschäftsveräußerung im Ganzen, Sauenhaltung, Ackerfläche, Verpachtung, Stall, Wesentliche Betriebsgrundlage, Vorsteuerabzug |
Rechtsfrage: | Stellt die Veräußerung eines Sauenbestands ohne landwirtschaftliche Flächen unter gleichzeitiger Verpachtung der für die Sauenhaltung erforderlichen Ställe eine Veräußerung des in der Gliederung des Unternehmens gesondert geführten Betriebs und damit eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen nach § 1 Abs. 1 a UStG dar? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 20.05.2020 |
Vorinstanz/AZ: | 15 K 1850/17 U |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 20 13 68 |
Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Revision |