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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 16/18 (BFH) |
§§: | UStG § 2 Abs. 2 Nr. 2 |
Schlagwörter | Organschaft, Finanzielle Eingliederung, Stimmrecht, Personenidentität |
Rechtsfrage: | Finanzielle Eingliederung bei einer umsatzsteuerrechtlichen Organschaft: Liegt die für eine umsatzsteuerrechtliche Organschaft erforderliche finanzielle Eingliederung in das Unternehmen des Mehrheitsgesellschafters auch dann vor, wenn der Mehrheitsgesellschafter nur über 50 % der Stimmrechte verfügt und in beiden Gesellschaften dieselbe Person als alleiniger Geschäftsführer tätig ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Schleswig-Holsteinisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 06.02.2018 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 35/17 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 18 07 61 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 11.12.2019 |
Erledigungs-Az: | XI R 16/18 |
Erledigungs-Vermerk: | Verfahren ist erledigt durch: Vorlage an EuGH (Beschluss vom 11.12.2019) -- Hinweis: Das Verfahren erhält nach Fortsetzung/ Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen. -- Aktenzeichen beim EuGH: Rs C-141/20 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 20 02 82 |