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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 56/03 |
§§: | EStG § 15 Abs. 2, EStG § 21, FGO § 56, EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 |
Schlagwörter | Gewerblicher Grundstückshandel, Gewerbebetrieb, Vermietung, Wiedereinsetzung, Büroversehen |
Rechtsfrage: | 1. Wiedereinsetzung in die Revisionsbegründungsfrist aufgrund eines entschuldbaren Büroversehens einer ansonsten zuverlässigen Angestellten des Bevollmächtigten? 2. Gewerblicher Grundstückshandel, wenn eine GbR zwei unbebaute Grundstücke erwirbt, zu einem Grundstück zusammenfasst, mit zwei Hallen und einem Bürogebäude bebaut, langfristige Mietverträge abschließt, dann aber auf ein Verkaufsangebot eingeht: Abgabe des Verkaufsangebotes vor Fertigstellung des letzten Bauabschnitts, nur kurzfristige Finanzierung, Übernahme von Garantieverpflichtungen vergleichbar einem Bauunternehmen beim Verkauf sowie ein Zeitraum von nur 21 Monaten zwischen Kauf und Verkauf als Indizien für eine von Anfang an bestehende Veräußerungsabsicht? Relevanz der Drei-Objekt-Grenze? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 08.05.2003 |
Vorinstanz/AZ: | 16 K 12052/98 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 02 71 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 09.02.2004 |
Erledigungs-Az: | VIII R 56/03 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unzulässig |