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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 17/99
§§: AO 1977 § 180 Abs. 1 Nr. 2a, EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1
Schlagwörter Einkünfteerzielung, Einkünftezurechnung, Miteigentum, Ehegatten
Rechtsfrage: Einkünfteerzielung/-Zurechnung bei Vermietung durch einen Miteigentümer - Wem sind die Einkünfte zuzurechnen und wie sind diese ggf. aufzuteilen, wenn bei getrennt lebenden Eheleuten, denen eine fremdvermietete Eigentumswohnung bürgerlich-rechtlich je zur Hälfte gehört, der Ehemann als alleiniger Vermieter auftritt, die Mieten vereinnahmt und sämtliche Kosten trägt- Durchführung einer gesonderten und einheitlichen Feststellung mit Verteilung der Einkünfte nach Miteigentumsanteilen aufgrund fehlender gemeinschaftsbedingter abweichender Vereinbarung? - Zulassung durch BFH
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 22.07.1998
Vorinstanz/AZ: 12 K 5551/93
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 11.03.2003
Erledigungs-Az: IX R 17/99 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 32 50