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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 111/04 |
§§: | AO 1977 § 122 Abs. 2 Nr. 1, AO 1977 § 108 Abs. 3 |
Schlagwörter | Zugangsvermutung, Zugang, Drei-Tage-Fiktion, Bekanntgabe, Verwaltungsakt |
Rechtsfrage: | Bekanntgabe eines Steuerbescheides: Gilt ein an einem Dienstag zur Post gegebener Steuerbescheid, der erst am Samstag (einen Tag nach der "üblichen" Drei-Tage-Fiktion) außerhalb der Büroöffnungszeiten tatsächlich zugegangen ist, für die Berechnung der Rechtsbehelfsfrist als am darauf folgenden Montag bekannt gegeben? - Zulassung durch FG - - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG des Landes Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 07.09.2004 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 2047/02 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 21 31 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 09.11.2005 |
Erledigungs-Az: | I R 111/04 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 07 01 |