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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | 2 BvR 1832/20 (BVerfG) |
§§: | KStG § 8 b Abs. 4, GewStG § 9 Nr. 2 a, GG Art. 3 Abs. 1 |
Schlagwörter | Beteiligung, Anteil, Kapitalgesellschaft, Gewerbesteuer, Kürzung, Gleichheit, Verfassung |
Rechtsfrage: | § 8 b Abs. 4 KStG und § 9 Nr. 2 a GewStG sind verfassungsgemäß - Verfassungsbeschwerde |
Vorinstanz: | BFH |
Vorinstanz/Datum: | 18.12.2019 |
Vorinstanz/AZ: | I R 29/17 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 20 11 32 |
Erledigendes Gericht: | BVerfG |
Erledigungs-Datum: | 08.03.2022 |
Erledigungs-Az: | 2 BvR 1832/20 |
Erledigungs-Vermerk: | Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen |