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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 22/00
§§: GrStG § 3 Abs 1 Nr 6, BewG § 19 Abs 4, BewG § 23
Schlagwörter Grundsteuerbefreiung, Ersatzgrundstück, Religionsgemeinschaft, Nachfeststellung, Einheitswert
Rechtsfrage: Erstreckt sich die Grundsteuerbefreiung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 Satz 1 GrStG auf den kirchenrechtlich zum Sondervermögen gehörenden Grundbesitz der Religionsgemeinschaften nicht auf die im Jahr 1992 rechtsgeschäftlich erworbenen Ersatzgrundstücke, so dass für den erworbenen Grundbesitz ein Einheitswert des Grundvermögens festzustellen ist. - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 15.02.2000
Vorinstanz/AZ: 13 K 210/97
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2000 S. 453
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 68 53
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 10.07.2002
Erledigungs-Az: II R 22/00 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 08 67