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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 8/11 (BFH)
§§: AO § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, AO § 150 Abs. 2 Satz 1
Schlagwörter Änderung, Grobes Verschulden, Steuererklärung, Elektronische Übermittlung
Rechtsfrage: Mögliche Änderung eines bestandskräftigen Steuerbescheides zugunsten der Kläger: Übersehen einer Eingabezeile im elektronischen Steuerprogramm ElsterFormular 2006/2007 (hier: Zeile 62 - als Sonderausgaben abziehbare Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen) als grobes Verschulden i.S. des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 13.12.2010
Vorinstanz/AZ: 5 K 2099/09
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 07 40
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.03.2014
Erledigungs-Az: X R 8/11 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 21 03