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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 74/04
§§: EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b
Schlagwörter Berufsausbildung, Übergangszeit, Vollzeiterwerbstätigkeit, Kindergeld
Rechtsfrage: Ist ein volljähriges Kind (ohne berufsqualifizierende Ausbildung) in einem Übergangszeitraum von höchstens vier Monaten zwischen dem Abschluss der Schulausbildung und dem Beginn eines Studiums auch dann nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b EStG zu berücksichtigen, wenn es in dieser Zeit einer Vollzeiterwerbstätigkeit nachgeht? - Zulassung durch BFH - - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 02.12.2003
Vorinstanz/AZ: VI 266/2003
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 13 59
Erledigungs-Vermerk: Zurücknahme der Revision