Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 29/06
§§: EStG § 4 Abs. 4, EStG § 4 Abs. 1, EStG § 5 Abs. 1
Schlagwörter Schuldzinsen, Betriebsausgabe, Kapitalkonto, Darlehenskonto, Gesellschafterdarlehen, Entnahme
Rechtsfrage: Abgrenzung zwischen Kapitalkonto oder Darlehenskonto bei einer GmbH & Co. KG: Kann eine vertragliche Regelung über die Einbeziehung eines Gesellschafterkontos in die Berechnung des Auseinandersetzungsguthabens dazu führen, dass ein Konto als Kapitalkonto anzusehen ist, wenn die gesellschaftsvertragliche Regelung über das fragliche Konto selbst vorsieht, dass die dort ausgewiesenen Beträge jederzeit fällig sind, so dass der Gesellschafter eine Verrechnung mit möglicherweise bestehenden negativen Kapitalkonten bei Beendigung der Gesellschaft durch vorherige Entnahmen von dem fraglichen Konto ohne weiteres vermeiden kann? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 17.06.2004
Vorinstanz/AZ: 11 K 2330/02
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 02 22
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.06.2007
Erledigungs-Az: IV R 29/06
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 05 42