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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 1/20 (BFH) |
§§: | EStDV § 7 Abs. 1, EStG § 6 Abs. 3, EStG § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, EStG § 16 Abs. 3, EStG § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 |
Schlagwörter | Betriebsverpachtung, Schenkung, Grundstück, Betriebsvermögen, Betriebsaufgabe, Veräußerungsgewinn, Vorbehaltsnießbrauch |
Rechtsfrage: | Führte bereits die schenkweise Übertragung des verpachteten Hotelbetriebs unter Nießbrauchsvorbehalt zur Betriebsaufgabe durch den Schenker und erfolgte daher die weitere Übertragung des Grundstücksanteils durch eine der Beschenkten aus deren Privatvermögen mit der Folge, dass der im Streitjahr nach Ablauf der Frist des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG realisierte Gewinn nicht der Einkommensteuer unterliegt? Oder blieb das Grundstück Betriebsvermögen, so dass die Beschenkten in GbR weiterhin gewerbliche Einkünfte erzielten? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Bremen |
Vorinstanz/Datum: | 05.12.2018 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 93/18 (5) |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 20 07 91 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 08.08.2024 |
Erledigungs-Az: | IV R 1/20 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an das FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 24 16 62 |