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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VI R 46/12 (BFH) | 
| §§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 | 
| Schlagwörter | Doppelte Haushaltsführung, Eigener Hausstand, Kostentragung, Eingliederung, Haushalt, Eltern | 
| Rechtsfrage: | Unter welchen Voraussetzungen ist im Rahmen der doppelten Haushaltsführung von einem eigenen Hausstand eines Alleinstehenden im im Miteigentum stehenden elterlichen Haus auszugehen, wenn dieser mit einem -bereits älteren-- alleinstehenden Elternteil zusammenlebt (Mehrgenerationenhaushalt bzw. Haushalt des Alleinstehenden, in den der Elternteil aufgenommen wurde)? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger | 
| Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz | 
| Vorinstanz/Datum: | 14.02.2012 | 
| Vorinstanz/AZ: | 3 K 2338/09 | 
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2012 S. 1921 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 12 23 52 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 16.01.2013 | 
| Erledigungs-Az: | VI R 46/12 | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 13 11 48 | 
