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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 10/10 (BFH)
§§: EStG § 17 Abs. 4, EStG § 17 Abs. 2, EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 4 Abs. 4
Schlagwörter Darlehen, Krise, Bewertung, Anschaffungskosten, Wesentliche Beteiligung, Betriebsaufspaltung, GmbH
Rechtsfrage: GmbH-Krisendarlehen: Sind die einer GmbH bereits vor Erwerb der wesentlichen Beteiligung an der GmbH unmittelbar bzw. mittelbar gewährten und nicht zurückgezahlten Darlehen als nachträgliche Anschaffungskosten oder als vorweggenommene Betriebsausgaben für das im Rahmen einer Betriebsaufspaltung zu begründende Besitzunternehmen zu berücksichtigen? Bewertung der ausgefallenen Darlehen mit dem Nennwert? Zeitpunkt der Realisierung des Auflösungsverlustes? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 20.01.2010
Vorinstanz/AZ: 7 K 5023/07 E
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2010 S. 957
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 28 29
Erledigungs-Vermerk: Zurücknahme der Revision