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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 36/96
§§: GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, GrEStG § 9 Abs. 1 Nr. 1, GrEStG § 8 Abs. 1
Schlagwörter Einheitliches Vertragswerk, Erwerbsvorgänge, Grundstückserwerb, Gebäudeerrichtung, Treuhänder, Bauerrichtungsvertrag, Faktischer Zwang, abgestimmtes Verhalten, vorgefaßter Plan
Rechtsfrage: Sind in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer neben dem Kaufpreis für das unbebaute Grundstück auch die Kosten für das noch zu errichtende Gebäude einzubeziehen, weil die aus der Treuhänderbeauftragung resultierenden Verträge als einheitliches Vertragswerk anzusehen sind? - Zulassung durch BFH
Vorinstanz: FG Berlin
Vorinstanz/Datum: 08.02.1996
Vorinstanz/AZ: I 266/87
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.10.1998
Erledigungs-Az: II R 36/96 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 98 56 03