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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 39/05 |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, HGB § 255 Abs. 2 |
Schlagwörter | Erhaltungsaufwand, Herstellungskosten, Rigipswände, Großraumbüro, Umbau, Aufteilung |
Rechtsfrage: | Handelt es sich bei den Aufwendungen von 29 586 DM für den Einbau von Rigipszwischenwänden in Leichtbauweise und Elektroinstallation zur Aufteilung eines Großraumbüros in vier einzelne Büroräume, die an zwei Gewerbebetriebe oder Freiberufler vermietet werden konnten, um sofort abziehbaren Erhaltungsaufwand oder um nachträgliche Herstellungskosten i.S. der Erweiterung gem. § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB (Substanzmehrung und Erweiterung der Nutzungsmöglichkeit)? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 17.06.2005 |
Vorinstanz/AZ: | 12 K 7052/03 F |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 28 31 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 16.01.2007 |
Erledigungs-Az: | IX R 39/05 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 07 37 87, SIS 07 23 93 |