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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 23/05
§§: EStG § 52 Abs. 21, EStG § 9 a, GG Art. 6, GG Art. 3, BGB § 242
Schlagwörter Übergangsregelung, Ehegatten, Scheidung, Trennung, Abgeordnetenbezüge
Rechtsfrage: Große Übergangsregelung bei geschiedenen Eheleuten - Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung der Abgeordnetenbezüge: 1. Kann nach Übertragung des der Ehefrau gehörenden Miteigentumsanteils an einer gemeinsam genutzten Wohnung auf den Ehemann der nunmehrige Alleineigentümer-Ehegatte die Nutzungswertbesteuerung gemäß der großen Übergangsregelung des § 52 Abs. 21 Satz 2 EStG aus Gründen des Vertrauensschutzes auch dann in vollem Umfang fortführen, wenn er die Wohnung aufgrund Trennung/Scheidung nunmehr alleine nutzt - Anwendung des vom Kläger gegen das Finanzamt für das Jahr 1988 erstrittenen BFH-Urteils vom 22.4.1997 IX R 73/94 (BFH/NV 1997 S. 653) auf die Streitjahre 1994 bis 1996 nach den Grundsätzen von Treu und Glauben - 2. Steuerfreistellung von 1/3 der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gemäß § 9 a EStG im Hinblick auf die Steuerfreiheit von Abgeordnetenbezüge nach § 3 Nr. 12 EStG? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 17.06.2004
Vorinstanz/AZ: 3 K 3390/98
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 43 62
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 11.11.2008
Erledigungs-Az: IX R 23/05 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Das Verfahren IX R 23/05 ruht bis zum Abschluss des beim VI. Senat anhängigen Revisionsverfahrens VI R 81/04. - Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 06 02