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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 29/02 |
§§: | AO 1977 § 169 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 |
Schlagwörter | Festsetzungsfrist, Verjährung, Wirksamkeit, Verwaltungsakt |
Rechtsfrage: | Ist die -am 31. Dezember ablaufende- Festsetzungsfrist gewahrt, wenn ein neuer Bevollmächtigter am 23. Dezember dem FA seine Bestellung unter Beifügung der Originalvollmacht angezeigt, das FA aber den Änderungsbescheid am 29.12. dennoch an den Steuerpflichtigen persönlich bekannt gegeben und dieser den Bescheid im neuen Jahr an den neuen Bevollmächtigten weitergegeben hat? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 20.03.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 8 K 3586/00 E |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2002 S. 798 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 71 34 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 01.07.2003 |
Erledigungs-Az: | VIII R 29/02 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 45 65 |