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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 10/10 (BFH) |
§§: | EStG § 17 Abs. 4, EStG § 17 Abs. 2, EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 4 Abs. 4 |
Schlagwörter | Darlehen, Krise, Bewertung, Anschaffungskosten, Wesentliche Beteiligung, Betriebsaufspaltung, GmbH |
Rechtsfrage: | GmbH-Krisendarlehen: Sind die einer GmbH bereits vor Erwerb der wesentlichen Beteiligung an der GmbH unmittelbar bzw. mittelbar gewährten und nicht zurückgezahlten Darlehen als nachträgliche Anschaffungskosten oder als vorweggenommene Betriebsausgaben für das im Rahmen einer Betriebsaufspaltung zu begründende Besitzunternehmen zu berücksichtigen? Bewertung der ausgefallenen Darlehen mit dem Nennwert? Zeitpunkt der Realisierung des Auflösungsverlustes? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 20.01.2010 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 5023/07 E |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2010 S. 957 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 28 29 |
Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Revision |