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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 71/99 |
§§: | EStG § 46 Abs. 2 Satz 1 Nr. 8, EGV Art. 48 Abs. 2 |
Schlagwörter | Ausland, Vorstand, Arbeitnehmer, Beschränkte Steuerpflicht, Antrag, Frist, Veranlagung, Diskriminierungsverbot, Europäische Gemeinschaft |
Rechtsfrage: | Hat ein beschränkt steuerpflichtiger britischer Staatsbürger für seine Vorstandsbezüge bereits für die Zeit von 1990 bis 1995 einen Anspruch auf Einkommensteuerveranlagung oder stehen möglicherweise die Fristenregelungen des deutschen Gesetzgebers oder die geänderte BFH-Rechtsprechung zur Behandlung der Bezüge von Vorstandsmitgliedern dagegen? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 09.06.1999 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 6455/97 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 27.04.2000 |
Erledigungs-Az: | I R 71/99 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 01 54 09 |