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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | II R 21/20 (BFH) |
| §§: | ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1, ErbStG § 7 Abs. 7 Satz 2, GmbHG § 34 Abs. 2 |
| Schlagwörter | Schenkungsteuer, Freigebige Zuwendung, Gesellschaft |
| Rechtsfrage: | Schenkungsteuer bei Einziehung von Gesellschaftsanteilen: Erfasst der Fiktionstatbestand des § 7 Abs. 7 Satz 2 ErbStG nur die Zwangseinziehung des Gesellschaftsanteils nach § 34 Abs. 2 GmbHG, oder auch die Einziehung mit Zustimmung des ausscheidenden Gesellschafters? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | Thüringer FG |
| Vorinstanz/Datum: | 23.10.2019 |
| Vorinstanz/AZ: | 4 K 72/18 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 22 00 51 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 17.11.2021 |
| Erledigungs-Az: | II R 21/20 |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 22 08 08 |