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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-232/03 (EuGH)
§§: EG Art. 10. EG Art. 39
Schlagwörter Kraftfahrzeugsteuer, Finnland, EG, Grenzgänger
Rechtsfrage: Hat die Republik Finnland dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 10 EG und 39 EG verstoßen, dass sie Grenzgänger allein deshalb, weil sie in der Republik Finnland wohnen und im Eigentum ihrer Arbeitgeber stehende Fahrzeuge dorthin verbracht haben, daran hindert, bestimmte Vorteile in Anspruch zu nehmen, die ihren ihre Arbeitgeber anbieten?
Vorinstanz: Kommission ./. Republik Finnland
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2003 Nr. C 184 S. 21
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 23.02.2006
Erledigungs-Az: Rs C-232/03