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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 14/21 (BFH)
§§: GewStG § 7 Satz 3, EStG § 5 a Abs. 4 a Satz 3, EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
Schlagwörter Tonnagebesteuerung, Sondervergütung, Schifffahrt, Einstellung
Rechtsfrage: Ist die Haftungsvergütung der Komplementärin einer nach der Tonnage besteuerten Schifffahrtsgesellschaft auch insoweit Bestandteil des fiktiven Gewerbeertrags im Sinne von § 7 Satz 3 Alternative 1 GewStG, als sie auf die Zeit nach Einstellung der werbenden Tätigkeit der Gesellschaft entfällt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 04.05.2021
Vorinstanz/AZ: 2 K 61/19
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 21 14 54
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.02.2024
Erledigungs-Az: IV R 14/21
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 24 06 15