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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 37/09 (BFH)
§§: MinöStG § 25 a, AO § 171 Abs. 3 a, AO § 89
Schlagwörter Mineralölsteuer, Vergütung, Erstattung, Verjährung, Festsetzungsfrist, Ablaufhemmung, Wiedereinsetzung
Rechtsfrage: Wird mit der Einreichung des Antrags auf vollständige Vergütung der Mineralölsteuer nach § 25 Abs. 1 MinöStG konkludent die Vergütung nach § 25 a MinöStG mit beantragt? - Entsteht der Vergütungsanspruch nach § 25 a MinöStG erst mit der Antragstellung, mit der Folge, dass die Festsetzungsfrist erst mit Ablauf des Kalenderjahres der wirksamen Antragstellung zu laufen beginnt? - Hindert der Einspruch gegen die Ablehnung der Vergütung nach § 25 Abs. 1 MinöStG den Ablauf der Festsetzungsfrist für den gesamten Vergütungsanspruch hinsichtlich der MinÖSt? - Wäre wegen Festsetzungsverjährung Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, da die Behörde schuldhaft gehandelt hat? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Sächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 24.06.2009
Vorinstanz/AZ: 7 K 178/07
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 24 02
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 08.06.2010
Erledigungs-Az: VII R 37/09 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 32 69