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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 29/21 (BFH) |
§§: | UStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1, UStAE Abschn. 15.2 c Abs. 16 |
Schlagwörter | Vorsteuerabzug, Photovoltaik, Unternehmerische Nutzung, Zuordnung, Zeitpunkt |
Rechtsfrage: | Zuordnung einer Photovoltaikanlage zum Unternehmensvermögen und Mitteilung der Zuordnungsentscheidung an das zuständige Finanzamt: Muss die Zuordnungsentscheidung dem zuständigen Finanzamt bis zur gesetzlichen Abgabefrist der betreffenden Steuererklärung mitgeteilt werden (Abschn. 15.2 c Abs. 16 Satz 5 UStAE)? - Das Verfahren XI R 7/19 war durch Beschluss vom 18.9.2019 bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren Rs C-45/20 und C-46/20 ausgesetzt. Das Verfahren wurde wieder aufgenommen. - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 12.09.2018 |
Vorinstanz/AZ: | 14 K 1538/17 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 19 17 87 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 04.05.2022 |
Erledigungs-Az: | XI R 29/21 |
Erledigungs-Vermerk: | Historisches AZ: XI R 7/19 -- Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 22 10 55 |