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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 1/08 (BFH)
§§: EStG § 62 Abs. 2 Nr. 3, AufenthG § 25 Abs. 5, AufenthG § 28 Abs. 1 Nr. 3
Schlagwörter Kindergeld, Ausländer, Duldung, Aufenthaltsbefugnis, Aufenthalt
Rechtsfrage: Kindergeld für zuerst nur geduldete jugoslawische Staatsangehörige, der nach mehrmals verlängerter Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG wegen einer aufgrund des Ausländerrechts (nicht des Asylverfahrensrechts) ergangenen Ausweisungsverfügung keine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 28 Abs. 1 Ziff. 3 AufenthG erteilt wurde? Kann ein evt. Anspruch auf Erteilung einer anderen Art der Aufenthaltserlaubnis einen Kindergeldanspruch begründen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 09.11.2007
Vorinstanz/AZ: 18 K 1580/06 Kg
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 22 37
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.04.2010
Erledigungs-Az: III R 1/08
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 18 84