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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 34/20 (BFH) |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 19, EStG § 3 Nr. 44, EStG § 3 c, EStG § 22 |
Schlagwörter | Vorweggenommene Werbungskosten, Studienkosten, Stipendium, Wirtschaftliche Belastung, Aufwendungen, Lebensführung |
Rechtsfrage: | In welcher Höhe sind die als (vorweggenommene) Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit geltend gemachten Kosten für ein Masterstudium um erhaltene Stipendiumsleistungen zu kürzen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 16.06.2020 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 1936/19 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 20 13 62 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 29.09.2022 |
Erledigungs-Az: | VI R 34/20 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 22 18 89 |