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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 24/09 (BFH)
§§: EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3
Schlagwörter Kindergeld, Behinderung, Unterhalt
Rechtsfrage: Setzt der Kindergeldanspruch für den über 27 Jahre alten, behinderten (50 v.H.), eine Erwerbsunfähigkeitsrente beziehenden, betreuten Sohn voraus, dass nicht nur die Behinderung, sondern auch die durch die Behinderung bedingte Unfähigkeit zum Selbstunterhalt vor Vollendung des 27. Lebensjahres eingetreten ist? Mangelnde Sachaufklärung zum Einkommen des Kindes und damit zur Unmöglichkeit, sich selbst zu unterhalten? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Sächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 26.06.2008
Vorinstanz/AZ: 5 K 288/08 (Kg)
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 19 98
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 04.08.2011
Erledigungs-Az: III R 24/09 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 00 29