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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 24/21 (BFH) |
§§: | AEntG § 6 Abs. 9, GSA Fleisch § 2, GSA Fleisch § 6 a |
Schlagwörter | Fleischwirtschaft, Arbeitnehmerüberlassung, Werkvertrag |
Rechtsfrage: | Handelt es sich bei einem Wursthersteller um einen Betrieb oder eine selbstständige Betriebsabteilung der Fleischwirtschaft i.S. von § 2 Abs. 1 GSA Fleisch i.V.m. § 6 Abs. 9 AEntG und verstößt er bei Zusammenarbeit mit Konzerngesellschaften und anderen Unternehmen auf Basis von Werkverträgen oder Arbeitnehmerüberlassung gegen das Kooperationsverbot gemäß § 6 a Abs. 1 GSA Fleisch? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Nürnberg |
Vorinstanz/Datum: | 20.07.2021 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 382/21 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 21 13 70 |
Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Revision |