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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-607/16 P (EuGH)
§§: VO (EG) Nr. 1225/2009 Art. 2 Abs. 5
Schlagwörter EG, EU, Nichtigkeit, Antidumpingzoll, Rohstoffpreis
Rechtsfrage: Rechtsmittel des Rates der Europäischen Union gegen das EuG-Urteil vom 15.9.2016 in den Rechtssachen T-112/14 bis T-116/14 und T-119/14: Der Rechtsmittelführer beantragt, das dem Rat am 16.9.2016 zugestellte Urteil des Gerichts vom 15.9.2016 in den Rechtssachen T-112/14 bis T-116/14 und T-119/14 aufzuheben; - die von der Klägerin im ersten Rechtszug erhobene Klage auf Nichtigerklärung der angefochtenen Verordnung abzuweisen; - den Klägerinnen die Kosten des Rates im ersten Rechtszug und im Rechtsmittelverfahren aufzuerlegen. - Hilfsweise, die Sachen zur erneuten Prüfung an das Gericht zurückzuverweisen; die Entscheidung über die Kosten beider Rechtszüge vorzubehalten.
Vorinstanz: EuG
Vorinstanz/Datum: 15.09.2016
Vorinstanz/AZ: Rs T-112/14 bis T-116/14 und T-119/14
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2017 Nr. C 30 S. 36
Erledigungs-Vermerk: Streichung der Rechtssache