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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 83/99 |
§§: | GrEStG § 23 Abs 4, GrEStG § 11 Abs 1 |
Schlagwörter | Steuersatz, Entstehung, Genehmigung, Kaufvertrag, vollmachtsloser Vertreter |
Rechtsfrage: | Zeitpunkt der Entstehung der Grunderwerbsteuer (§ 23 Abs. 4 GrEStG). Ist der Erwerbsvorgang über ein Grundstück durch notariell beurkundeten Kaufvertrag vom Dezember 1996 nicht bereits in 1996, sondern erst mit der Genehmigung des Vertretenen im Januar 1997, verwirklicht, so dass die Steuer 3,5 v.H. beträgt. - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Mecklenburg-Vorpommern |
Vorinstanz/Datum: | 10.11.1999 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 162/98 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2000 S. 144 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 07.11.2000 |
Erledigungs-Az: | II R 83/99 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unzulässig |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 01 64 44 |