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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 36/18 (BFH)
§§: EStG § 10 d Abs. 2 Satz 1, KStG § 8 Abs. 1 Satz 1, KStG § 11 Abs. 1 Satz 1, KStG § 11 Abs. 2
Schlagwörter Verlustabzug, Abwicklung, Insolvenz
Rechtsfrage: Keine Verlustabzugsbeschränkung nach § 10 d Abs. 2 Satz 1 EStG im Rahmen einer endgültigen Abwicklungsbesteuerung: 1. Hat nach Abschluss eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Kapitalgesellschaft eine Verrechnung von Gewinnen und Verlusten des gesamten Liquidationszeitraums ohne die Anwendung der Mindestbesteuerungsregelung gemäß § 10 d Abs. 2 Satz 1 EStG i.V.m. § 8 Abs. 1 Satz 1 KStG zu erfolgen? - 2. Das Verfahren I R 36/18 wurde durch Beschluss vom 18.5.2021 bis zum Abschluss des beim BVerfG anhängigen Verfahrens 2 BvL 19/14 ausgesetzt. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 18.09.2018
Vorinstanz/AZ: 6 K 454/15 K
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 18 18 34
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.05.2021
Erledigungs-Az: I R 36/18 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Verfahren ist erledigt durch: Aussetzung/Ruhen des Verfahrens (Beschluss vom 18.5.2021) -- Hinweis: Das Verfahren erhält nach Fortsetzung/Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen.