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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 56/98 |
§§: | AO 1977 § 152 Abs. 2, AO 1977 § 233a |
Schlagwörter | Verspätungszuschlag, Ermessen, Nachforderungszinsen |
Rechtsfrage: | Unzutreffende Ermessensausübung nach § 152 Abs. 2 AO 1977 bei den aufgrund der Dauer und Häufigkeit der verspäteten Erklärungsabgaben am oberen Rahmen festgesetzten Verspätungszuschlägen. Bestimmung des anzuwendenden Rechnungszinsfusses (vgl. BFH in BStBl II 1997, 642) und Verhältnis zur Festsetzung von Nachforderungszinsen gem. § 233a AO 1977?- Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG Bremen |
Vorinstanz/Datum: | 10.03.1998 |
Vorinstanz/AZ: | 2 97 243 K 2 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 1998 S. 1306 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 14.06.2000 |
Erledigungs-Az: | X R 56/98 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 00 13 31 |