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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 9/21 (BFH) |
§§: | EStG § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, EStG § 16 Abs. 2, EStG § 24 Nr. 2, AO § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 |
Schlagwörter | Mitunternehmeranteil, Veräußerungsgewinn, Kaufpreis, Nachträgliche Betriebseinnahme, Rückwirkendes Ereignis |
Rechtsfrage: | Handelt es sich bei der im Streitfall im Rahmen einer sog. "Earn-Out-Klausel" getroffenen Vereinbarung eines zusätzlichen variablen Entgelts um eine umsatzabhängige Kaufpreisabrede mit der Folge, dass die Kaufpreiszahlungen für den Mitunternehmeranteil erst im Zeitpunkt des Zuflusses zu besteuern sind und nicht auf den Veräußerungszeitpunkt zurückwirken? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 30.03.2021 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 2442/17 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 21 08 08 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 09.11.2023 |
Erledigungs-Az: | IV R 9/21 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 24 06 52, SIS 24 00 28 |