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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs T-836/16 (EuG)
§§: AEUV Art. 107, AEUV Art. 108
Schlagwörter EG, EU, Polen, Nichtigkeit, Einzelhandelssteuer, Beihilfe
Rechtsfrage: Klage der Republik Polen gegen die Europäische Kommission: Die Klägerin beantragt, - den Beschluss der Kommission vom 19.9.2016 über die staatliche Beihilfe SA.44351 (2016/C) (ex 2016/EO) - Polen - Polnische Einzelhandelssteuer, bekannt gegeben unter dem Aktenzeichen C(2016) 5596, für nichtig zu erklären und - der Europäischen Kommission die Kosten aufzuerlegen.
Vorinstanz: Republik Polen ./. Kommission
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2017 Nr. C 30 S. 54
Erledigendes Gericht: EuG
Erledigungs-Datum: 16.05.2019
Erledigungs-Az: Rs T-836/16 und T-624/17