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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 14/21 (BFH) |
§§: | GewStG § 7 Satz 3, EStG § 5 a Abs. 4 a Satz 3, EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 |
Schlagwörter | Tonnagebesteuerung, Sondervergütung, Schifffahrt, Einstellung |
Rechtsfrage: | Ist die Haftungsvergütung der Komplementärin einer nach der Tonnage besteuerten Schifffahrtsgesellschaft auch insoweit Bestandteil des fiktiven Gewerbeertrags im Sinne von § 7 Satz 3 Alternative 1 GewStG, als sie auf die Zeit nach Einstellung der werbenden Tätigkeit der Gesellschaft entfällt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 04.05.2021 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 61/19 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 21 14 54 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 22.02.2024 |
Erledigungs-Az: | IV R 14/21 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 24 06 15 |